Alles auf einen Blick

Hilfreiche, wichtige und interessante
Informationen.

Meldungen

Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Änderungen zum 02.12.2020

Der in Bayern geltende „Teillockdown“ ist verlängert und verschärft. Unser Sportschießen ist – mit Ausnahme des Leistungssports – indoor wie jetzt auch unter freiem Himmel untersagt: Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV). Die neue Regelung gilt vorerst bis zum 20. Dezember 2020. Die kompletten aktualisierten Infos findet ihr auf der Homepage des BSSB unter dem bekannten Link:https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html

Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Änderungen zum 02.12.2020 mehr lesen »

Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Änderungen zum 27.11.2020

Der BSSB hat die zum 27.11.2020 in Kraft getretenen Corona-Beschränkungen nun weiter konkretisiert. Das Wichtigste in Kürze: Der in Bayern geltende „Teillockdown“ wird verlängert und teilweise verschärft. Sportschießen und Vereinsbetrieb bleiben vorerst bis zum 20. Dezember 2020 nur noch sehr eingeschränkt möglich (Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV). Sportschießen weiter nur im Freien und zu zweit:

Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Änderungen zum 27.11.2020 mehr lesen »

Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Änderungen zum 11.11.2020

Der BSSB hat die zum 02.11.2020 in Kraft getretenen Corona-Beschränkungen nun weiter konkretisiert. Das Wichtigste in Kürze: Die Ausübung von Individualsportarten wie unserem Sportschießen ist derzeit nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Dies bedeutet, dass der Betrieb und die Nutzung unserer Schießstände – indoor wie outdoor sowie Disziplinen-übergreifend –

Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Änderungen zum 11.11.2020 mehr lesen »

Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Änderungen zum 02.11.2020

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben angesichts der aktuellen Pandemieentwicklung und zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage einen „Teil-Lockdown“ beschlossen, der auch unser Schützenwesen betrifft: Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem

Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Änderungen zum 02.11.2020 mehr lesen »

Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Änderungen zum 19.09.2020

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 8. September 2020 wieder schießsportrelevante Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen. So werden unter besonderen Auflagen und Personenobergrenzen ab dem 19. September 2020 wieder Zuschauer bei Sportveranstaltungen (entsprechend den Regelungen bei kulturellen Veranstaltungen) zugelassen.  Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind damit 100 Zuschauer zugelassen und unter freiem Himmel höchstens

Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Änderungen zum 19.09.2020 mehr lesen »

Nach oben scrollen