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Informationen.

Meldungen

Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Änderungen zum 07.04.2021

Der bayerische Ministerrat hat beschlossen, die aktuell in Bayern geltenden, infektionsschutzrelevanten Beschränkungen zu verlängern und die ursprünglich für den Zeitraum ab 22. März 2021 benannten, weiteren Öffnungsschritte weiter bis zum 26. April 2021 auszusetzen. Die kompletten aktualisierten Infos findet ihr auf der Homepage des BSSB unter dem bekannten Link:https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html

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„Aktion kostenfreie Bayerische Schützenzeitung“ – Gratis-Abo der digitalen Bayerischen Schützenzeitung

Der Bayerische Sportschützenbund e. V.  bietet jedem Mitglied in der Zeit von März bis Dezember 2021 die Möglichkeit, sich mit einem kostenlosen Abo der digitalen Bayerischen Schützenzeitung (PDF-Datei) über alle aktuellen Themen des bayerischen Schützenwesens zu informieren. Das kostenlose Abo endet automatisch mit der Dezemberausgabe 2021. Jetzt registrieren und schon die März-Ausgabe 2021 der digitalen

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Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Änderungen zum 08.03.2021

Aktuell gilt in Bayern die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 5. März 2021. Die Verordnung gilt vorerst bis zum 28. März 2021. Sportschießen ist hiernach – je nach Sieben-Tage-Inzidenzwert – mit Einschränkungen möglich. Die Infektionsschutzmaßnahmen nach der 12. BayIfSMV: Ab 100er-InzidenzIn Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird: kontaktfreies Sportschießen unter

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Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Änderungen zum 04.03.2021

In Bayern gilt aktuell die zuletzt durch Verordnung vom 24. Februar 2021 geänderte Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV). Die geänderte Verordnung gilt vorerst bis zum 7. März 2021. Sportschießen ist hiernach – wie bisher – derzeit nur noch für Berufs- und Leistungssportler (Bundes- und Landeskader) möglich. Aktuell haben die Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie der Bayerische Ministerrat Änderungen

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Gaumeisterschaft 2021 – Meldefrist bis 15.03. verlängert

Hallo Sportleiter/in, leider kann ich immer noch keine verlässliche Aussage machen, ob eine Gaumeisterschaft durchgeführt werden muß, oder Ergebnisse der Vereinsmeisterschaft an den Bezirk gemeldet werden können. Ihr könnt weiterhin euren Schützen zur Gaumeisterschaft anmelden.Das Meldeportal ist nun bis zum 15.03.2021 geöffnet. Sobald ich neue Informationen von der Bezirkssportleitung erhalten, werde ich euchinformieren. Bleibt Gesund

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Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Änderungen zum 12.02.2021

In Bayern gilt aktuell die zuletzt durch Verordnung vom 12. Februar 2021 geänderte Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV). Die geänderte Verordnung gilt vorerst bis zum 7. März 2021. Sportschießen ist hiernach – wie bisher – derzeit nur noch für Berufs- und Leistungssportler (Bundes- und Landeskader) möglich. Die kompletten aktualisierten Infos findet ihr auf der Homepage des BSSB unter dem bekannten

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Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Änderungen zum 17.12.2020

In Bayern gilt aktuell die Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV). Diese Verordnung gilt vorerst bis zum 10. Januar 2021. Sportschießen ist hiernach – wie bisher – derzeit nur noch für Berufs- und Leistungssportler (Bundes- und Landeskader) möglich. Die kompletten aktualisierten Infos findet ihr auf der Homepage des BSSB unter dem bekannten Link:https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html

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