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Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Änderungen zum 15.09.2021

Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 31. August 2021 die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Stand 15. September 2021 In Bayern gelten ab dem 2. September neue COVID-19-Infektionsschutzregeln: Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV). Die kompletten aktualisierten Infos findet ihr auf der Homepage des BSSB unter dem bekannten Link:https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html

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Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Änderungen zum 02.09.2021

Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 31. August 2021 u.a. beschlossen, dass zukünftig für unsere Veranstaltungen im Innenbereich ab einer Inzidenz von 35 der 3G-Grundsatz gilt, wonach nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete persönlichen Zugang erhalten. Bei Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt die 3G-Regelung auch im Außenbereich. Die bisherigen Personenobergrenzen für private und

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Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Änderungen zum 28.06.2021

Aktuell gilt in Bayern die Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV). Sportschießen ist indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 grundsätzlich ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können, d.h. bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50

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Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Änderungen zum 26.05.2021

Aktuell gilt in Bayern die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV). Sportschießen im Inneren – je nach Sieben-Tage-Inzidenzwert – mit Einschränkungen möglich. Ab sofort können weiterführende Öffnungsschritte durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und nach Maßgabe von Rahmenkonzepten zugelassen werden. Die weiteren Öffnungsschritte erfolgen dabei nicht automatisch bei bestimmten

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Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Änderungen zum 28.04.2021

Aktuell gilt in Bayern die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV). Sportschießen ist hiernach – je nach Sieben-Tage-Inzidenzwert – mit Einschränkungen möglich. Weitere Öffnungsschritte können seit dem 26. April 2021 durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und nach Maßgabe von Rahmenkonzepten zugelassen werden. Die kompletten aktualisierten Infos findet ihr

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Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Änderungen zum 12.04.2021

Aktuell gilt in Bayern die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV). Sportschießen ist hiernach – je nach Sieben-Tage-Inzidenzwert – mit Einschränkungen möglich. Weitere Öffnungsschritte können frühestens mit Wirkung ab dem 26. April 2021 durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und nach Maßgabe von Rahmenkonzepten zugelassen werden. Die kompletten aktualisierten

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