Die ab 15.07.2020 geänderte Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie 


Das Bayerische Kabinett hat mit Wirkung ab 15.07.2020 folgende Lockerungen für den Bereich Sport beschlossen:
Bei Sport-Wettkämpfen in geschlossenen Räumen wird die bislang geltende Personenbeschränkung wie folgt erhöht: – bei gekennzeichneten Plätzen oder klar voneinander abgegrenzten Aufenthaltsbereichen auf 200 Personen, – im Übrigen auf 100 Personen. – Zuschauer bleiben ausgeschlossen.
Weitere Informationen sind auf der Seite des BSSB unter dem folgendem Link zu finden:


