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Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Änderungen zum 15.07.2020

Die ab 15.07.2020 geänderte Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie Opens external link in new windowhier.

Das Bayerische Kabinett hat mit Wirkung ab 15.07.2020 folgende Lockerungen für den Bereich Sport beschlossen:
Bei Sport-Wettkämpfen in geschlossenen Räumen wird die bislang geltende Personenbeschränkung wie folgt erhöht: – bei gekennzeichneten Plätzen oder klar voneinander abgegrenzten Aufenthaltsbereichen auf 200 Personen, – im Übrigen auf 100 Personen. – Zuschauer bleiben ausgeschlossen.

Weitere Informationen sind auf der Seite des BSSB unter dem folgendem Link zu finden:
Opens external link in new windowhttps://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html

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