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Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Änderungen zum 17.12.2020

In Bayern gilt aktuell die Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV). Diese Verordnung gilt vorerst bis zum 10. Januar 2021. Sportschießen ist hiernach – wie bisher – derzeit nur noch für Berufs- und Leistungssportler (Bundes- und Landeskader) möglich.

Die kompletten aktualisierten Infos findet ihr auf der Homepage des BSSB unter dem bekannten Link:
Opens external link in new windowhttps://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html

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